Verkäufer gefälschter Markenware müssen getäuschten Kunden Schadensersatz zahlen. In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall hatte ein Ebay-Kunde für 782 Euro ein Luxushandy von Vertu ersteigert und eine Fälschung erhalten.
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 244/10) sprach dem getäuschten Kunden grundsätzlich die Differenz zum Ladenpreis von 24.000 Euro zu, verwies den Fall aber zurück an das Oberlandesgericht, das nun prüft, ob ein „verständiger Käufer“ Markenware erwarten durfte.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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