Wiesbaden. – Mehrere Kläger haben sich die Premiere AG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorgenommen. Grundlage ist, dass die Premiere AG erst im September 2008 eine wesentliche Korrektur ihrer Abonnentenzahlen vorgenommen hat. Vorher gab sie 3 Millionen Kunden an, und mit der neuen Mitteilung waren es dann plötzlich nur noch 2,4 Millionen feste Premiere-Abonnenten. Danach brach der Kurs um die Hälfte ein.
Viele Aktionäre dürften sich durch diese Informationspolitik getäuscht sehen und verlangen nunmehr Schadensersatz durch Klagen beim Landgericht Frankfurt am Main. Wenn Sie auch zu den geschädigten Anlegern von Premiere-Aktien gehören, dann können wir Sie über die Chancen und Risiken eines Schadensersatzanspruchs gerne beraten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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