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Wird ein pflegebedürftigter Mann von seiner Frau und Tochter zuhause gepflegt, erhalten sie dafür von der gesetzlichen Pflegeversicherung weniger Geld, als wenn ein professioneller Pflegedienst diese Arbeit machen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese unterschiedliche Bezahlung der gleichen Arbeit nicht gegen das Grundgesetz verstößt. 
Die Frauen pflegten damals ihren Mann und Vater bis zu dessen Tod im Jahr 2008. Nun forderten sie von der Pflegeversicherung statt des Pflegegeldes von damals 665 € im Monat einen Betrag für die professionelle Pflege von 1432 € monatlich. 
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage jedoch zurück. Die Richter begründeten dies damit, dass die Pflegekräfte für ihre Arbeit ordnungsgemäß entlohnt werden müssten. Bei den beiden Frauen dagegen stelle das Pflegegeld kein Entgelt dar, sondern lediglich eine Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Zudem sei man innerhalb der Familie ohnehin verpflichtet, sich gegenseitig zu helfen. 
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