Kostenlosen Termin online buchen

Alle Daten wie Namen und Fotos müssen von der Internetseite entfernt werden, wenn der Mitarbeiter aus welchen Gründen auch immer die Firma verlässt. Dies gilt auch für das Profil des Mitarbeiters und auch die Angaben in welchem Bereich der Firma er arbeitete müssen vernichtet werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller