Kostenlosen Termin online buchen
Über kassierte Provisionen beim Verkauf von Wertpapieren lassen vieleKreditinstitute ihre Kunden weiterhin „im Trüben fischen“. Mehr als die Hälfte der Banken und Sparkassen verweigerte Auskünfte dazu gänzlich oder teilweise, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband nach einer Stichprobe mitteilte. Oftmals würden Vergütungen nicht klar in Euro, sondern nur „in Prozent von irgendwas“ genannt. Es eine Sonderprüfung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin nötig, uns es müssten Standards für einheitliche Informationen festgelegt werden.
Nur die wenigsten untersuchten Auskünfte von Banken seien aussagekräftig gewesen. „Ein Trauerspiel“, so Verbraucherschützer. Schließlich ist der Kauf von Wertpapieren für Verbraucher ein Vertrauensgeschäft. Jedoch nur in Kenntnis der Provision kann ein Kunde abwägen, ob ihm ein Produkt verkauft wird, weil die Bank sehr viel daran verdient oder es für ihn tatsächlich den größten Nutzen hat.
Nach dem Bundesverbraucherministerium müssten Provisionen verständlich offengelegt werden. Sie beeinflussen die Werthaltigkeit einer Anlage, und die Kunden müssten das Verkaufsinteresse von Banken eindeutig erkennen können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller