Nach einer Gerichtsentscheidung bei einer Anlageberatung über Provisionen müssen Banken ihre Kunden informieren. „Und zwar ungefragt“, so das Oberlandesgericht Hamm. Damit bestätigt das Gericht den Schadensersatzanspruch einer Anlegerin. Denn wenn der Rückfluss der beratenden Bank nicht offenbart wird, kann der Anleger das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen, da alles hinter seinem Rücken passiert ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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