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Arbeitnehmer müssen trotz Schnee und Eis pünktlich auf der Arbeit erscheinen, auch bei einem Wintereinbruch. Die ersten Schneeflocken rechtfertigen keine Verspätung.
Der Arbeitnehmer ist für das Wegrisiko verantwortlich. Er muss einen Tag bevor er zur Arbeit fährt herausfinden, wie lange er für den Weg braucht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller Dies kann man durch den Wetterbericht herausfinden. Kommt er trotzdem zu spät, könnte er eine Abmahnung erhalten. Jedoch gibt es eine Ausnahme, wenn dieschwierigen Wetterverhältnisse für den Arbeitnehmer am Vortag nicht zu erkennen waren, z.B. Blitzeis. Dann sei die Verspätung entschuldigt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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