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Bei der R & W Immobilienfonds 78 GbR handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Grundbuchtreuhänder. Der Fonds wurde durch die R & W Immobilienanlagen GmbH und das Emissionshaus Dr. Görlich GmbH aufgelegt. 
„Bei der R & W Immobilienfonds 78 GbR handelt es sich um einen der sogenannten „Berlin-Fonds“, dessen wirtschaftliche Existenz von Anfang an abhängig war von Fördermitteln des Landes Berlin für den öffentlichen Wohnungsbau.“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Ohne diese Fördermittel war die GbR nicht überlebensfähig, da die auf dem freien Markt für die vorliegende Art von Wohnungen zu erzielende Miete viel zu gering ist, um die Ausgaben zu decken.“
Ab dem Jahr 1994 galt für die Wohnungen des hier streitgegenständlichen Fonds eine 15jährige Anschlussförderung. Diese Förderung endete schließlich im Jahr 2009 und wurde vom Berliner Senat nicht weiter verlängert. Im Verkaufsprospekt hieß es jedoch noch:
Für die Zeit „danach“ ist von einer Anschlußförderung auszugehen.
Dabei war damals schon bekannt, dass der Senat des Landes Berlin die Regelung für die Anschlussförderungen prüfen will und gegebenenfalls auch neue Regelungen kommen.Sollte der Anlageberater bzw. Vermittler hierüber nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben und ebenfalls behauptet haben, eine Anschlussförderung sei für 30 Jahre gesichert, so stellt dies nach unser Auffassung eine erhebliche Verletzung der Beratungspflichten dar, welche einen Schadensersatzanspruch des geschädigten Anlegers begründen.
„Anleger hätten bei der Beratung über die Kapitalanlage weiterhin über die Risiken einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft in der Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aufgeklärt werden müssen.“, erklärt der Gründer und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter. Insbesondere über die Tatsache, dass Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt und persönlich haften. Dies bedeutet schließlich ein erhebliches finanzielles Risiko für den einzelnen Anleger. Es konnte sehr wohl zu Verlusten bis hin zum Totalverlust und darüber hinaus.“
Weiterhin müssen Berater und Vermittler unter Umständen ungefragt über erhaltene Provisionen Auskunft erteilen, keinesfalls dürfen sie über die Höhe der Provision lügen.
Sollten Sie sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben, steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes gerne zur Seite und prüft für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller