Wie der Arbeitsplatz auszusehen hat, sehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon mal ganz unterschiedlich. Das Foto der Familie darf am Schreibtisch z.B. nicht verboten werden. Trotzdem ist der Arbeitnehmer hier nicht völlig frei.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Es hat immer eine Abwägung im Einzelfall stattzufinden. Die Produktivität der Arbeit hat immer Vorrang. Solang die Erbringung der Arbeitsleistung aber ordnungsgemäß erfolgen kann, kann der Arbeitgeber hiergegen nichts einwenden. So ist etwa ein Radio am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt.“
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