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Ist ein Hund laut Mietvertrag erlaubt, darf die Rasse des Tieres keine Rolle spielen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Ein Vermieter kann und darf seinem Mieter nicht vorschreiben, welche Hunderasse sein Mieter halten darf. Es dürfen keine Vorschriften gemacht werden, wenn nicht ein Verbot im Mietvertrag steht. Das berichtet der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 329/11).
Ein Fall:
Im dritten Stock hielte ein Mieter eines Altbaus einen schottischen Hütehund. Die Tiere wiegen in der Regel zwischen 18 und 28 Kilogramm. Der Vermieter verlangte vom Halter vor Gericht, die Abschaffung des Hundes.
Die Begründung: Die Tiere können in der Wohnung nicht artgerecht gehalten werden. 
Jedoch hatte der Vermieter kein Erfolg, denn das Gericht entschied: der Wortlaut im Mietvertrag sei entscheidend, so sieht es auch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
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