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Wer Ratten in der Wohnung hat, hat ein Anspruch auf Mietminderung, erklärt Rechtsanwalt Jpachim Cäsar-Preller. Dies gilt insbesondere, wenn einige Räume dadurch nicht genutzt werden können. Das Amtsgericht Dülmen befand, dass eine Mietminderung von 80% in diesem Falle angemessen sei. 
Ein Fall:
Eine Wohnung war mit Ratten befallen. Der Vermieter beauftragte eine Firma mit Schädlingsbekämpfung. Die Mitarbeiter legten Fallen aus. Zudem brachten sie Staub auf den Boden, um die Spuren der Ratten zusehen. Der Mieter stellte seine Mietzahlung ein, da mehrere Räume für einen Monat geschlossen waren. Somit kündigt der Vermieter seinem Mieter und klagte wegen der Nicht-Zahlung des Mieters.
Die Richter gaben aber dem Mieter teilweise Recht. Jedoch darf der Mieter nicht die Miete gänzlich einbehalten.
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