Passiert ein Reaktorunglück wie das in Fukushima, sind die Fluggäste berechtigt, ihre gebuchte Reise in die betreffende Region zu stornieren, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem können sie den gezahlten Reisepreis vollständig zurückfordern. Laut des Oberlandesgerichts Bremen war in den Tagen und Wochen nach dem Unglück in Japan eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen. Aus einem Urteil geht hervor, dass es nicht erforderlich gewesen sei nachzuweisen, dass zu diesem Zeitpunkt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine erhebliche Gefährdung bestanden habe.
Das Gericht gab mit seinem Urteil den Klagen von Reisenden in vollem Umfang recht. Die Reisenden hatten eine Reise nach Japan und China gebucht, die sie nun stornieren konnten und zurückerstattet bekamen. Die Reisekosten betrugen rund 8000 €.
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