Abschleppunternehmen geben bekanntlich das Fahrzeug erst an den Eigentümer heraus, wenn die angefallenen Abschleppkosten beglichen sind. Allerdings liegen die geforderten Kosten häufig weit über dem ortsüblichen Satz. Hier besteht dennoch keine andere Möglichkeit, als den Betrag unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zunächst zu zahlen und sich die Zahlung quittieren lassen. Übersteigt die Gebühr den Betrag von 120 Euro deutlich, sollte die Rechnung genau überprüft geprüft werden.
Darüber hinaus können Verwahrungskosten von 10 Euro pro Tag zusätzlich zu den Abschleppkosten angemessen sein, wobei Inkassogebühren nur im Falle eines Verzugs zulässig sind (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen: 320 S 100/07).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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