Kostenlosen Termin online buchen
Wird Schlamperei beim Eigenheimbau von der Handwerksfirma nachgebessert, bedeutet das zumeist einen Wertverlust und kann einen Anspruch des Eigentümers begründen, einen Teil der Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen.
In einem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 12 U 74/10, verhandelten Fall musste ein Bauherr an seinem neuen Haus feststellen, dass das Dach undicht war. Er weigerte sich, trotz Nachbesserungsarbeiten der Handwerksfirma, einen Teil der Rechnung zu bezahlen. Seiner Begründung zufolge sei ein Verkauf des Hauses nunmehr wegen der notwendigen Reparatur im Zweifelsfall nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die Handwerksfirma versuchte, ihre Geldforderung gerichtlich einzutreiben.
Die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart sahen in der mangelhaften Abdichtung den klassischen Fall eines „merkantilen Minderwertes“. Die Tatsache, dass in einem kurzen Zeitraum nach Fertigstellen des Daches Reparaturarbeiten notwendig waren, könnten bei Kaufinteressenten Zweifel über die übliche Lebensdauer des Hauses hervorrufen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller