In neun von zehn Fällen werden Anleger falsch beraten. Allen neuen Auflagen der Politik zum Trotz bleibt die Finanzberatung in Deutschland mangelhaft. Das ergab eine aktuelle Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In 176 der 200 untersuchten Fälle wurden nach Beratungsgesprächen mit einem Bank-, Versicherungs- oder freien Berater Verträge abgeschlossen, die teilweise völlig an den Bedürfnissen der Anleger vorbeigingen.
Großer Schaden
Den durch Fehlberatung entstehenden Schaden schätzt die Verbraucherzentrale auf 49 bis 98 Mrd. Euro im Jahr. Das entspricht immerhin ein bis zwei Prozent des Geldvermögens aller deutschen Haushalte. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht, in Wiesbaden sagt hierzu: „Die Qualität der Finanzberatung weist erhebliche Mängel auf, obwohl die Anlegerschutzgesetze in jüngster Zeit verschärft wurden.“ Vor allem im Hinblick auf die Altersvorsorge der Bundesbürger sei dieser Zustand nicht akzeptabel. Insbesondere in der Finanzkrise 2008 haben Investoren durch falsche oder unzureichende Beratung große Verluste erlitten, etwa im Bereich der Zertifikate. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Beratungsprotokolle sind mittlerweile verpflichtend anzufertigen und auch die Bereitstellung von Produktinformationen („Beipackzettel“) soll künftig obligatorisch sein. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller meint: „Beide Maßnahmen sind leider nicht an einheitliche Vorgaben gebundenund zudem mit Ausnahmen versehen – und diese greifen genau in den Bereichen, die am undurchsichtigsten sind.“
Durchsetzung von Anlegerinteressen
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden mit Sprechstundenorten in Berlin, Dortmund, Hamburg, Köln, München und Stuttgart vertritt Anleger, die durch Falschberatung Geld verloren haben, vor Gericht und in außergerichtlichenVerhandlungen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller: „Wir versuchen stets, die streitige Auseinandersetzung bereits im Vorfeld zu verhindern. Lässt sich der Gang zum Gericht aber nicht vermeiden, vertreten wir kompromißlos und konsequent die Interessen unserer Mandanten.“ Alle Informationen hierzu gibt es unter www.caesar-preller.de oder unter der Telefonnummer 0611/450 230.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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