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Gern berichtet der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller in seiner Rubrik „Recht kurios“ auch einmal von außergewöhnlichen, nicht alltäglichen Rechtsfällen, die unter Umständen sogar eine heitere Note aufweisen. Hiermit lässt sich immer wieder demonstrieren, dass die Arbeit mit rechtlichen Materien keinesfalls immer so „trocken“ sein muss, wie es der Laie befürchtet.
In einem vor dem Landesarbeitsgericht Hessen verhandelten Fall gaben die Richter der Kündigungsschutzklage einer Bankangestellten statt. Was war geschehen? Zu ihren Aufgaben hatte es gehört, Überweisungsträger auf etwaige Fehler hin zu überprüfen. Weshalb sie sich nicht über die doch auffällige Überweisungssumme von exakt 2.222.222,22 € gewundert hat, wurde nicht öffentlich gemacht- tatsächlich aber ließ sie die Überweisung anstandslos passieren. Ihr Arbeitgeber nahm dies zum Anlass, ihr fristlos zu kündigen.
Tatsächlich hätte die Überweisungssumme auch nur 62,40 € betragen sollen. Doch wie konnte es zu der Falschangabe im Überweisungsträger kommen? Die kurioseErklärung: Der Kollege, der den Überweisungsträger ausgefüllt hatte, war bei der Eingabe der Überweisung in den Computer in eine Art „Sekundenschlaf“ verfallen und hatte hierdurch die Taste „2“ auf der Tastatur zu lang gedrückt gehalten. 
Glücklicherweise konnte die Überweisung noch gestoppt werden, sodass der Bank kein finanzieller Schaden entstand. Das Gericht stellte weiterhin fest, dass dies das erste Fehlverhalten der Angestellten war, die damit auf jeden Fall nicht gleich fristlos gekündigt werden durfte. 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2013, Az. 9 Sa 1315/12
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