Gern berichtet der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller in seiner Rubrik „Recht kurios“ auch einmal von außergewöhnlichen, nicht alltäglichen Rechtsfällen, die unter Umständen sogar eine heitere Note aufweisen. Hiermit lässt sich immer wieder demonstrieren, dass die Arbeit mit rechtlichen Materien keinesfalls immer so „trocken“ sein muss, wie es der Laie befürchtet!
Das Bundespatentgericht in München schlägt sich aktuell mit einem Rechtsstreit zwischen der spanischen Santander-Bank und den deutschen Sparkassen herum. Es geht darum, dass die Sparkassen beim Deutschen Patent- und Markenamt Markenschutz für ihre spezifische Farbe, den Rotton „HKS 13“ erreichen wollen, um so den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt- den Rotton „HKS 14“!- zu verbieten.
Die Sparkasse hat in dem Verfahren erklärt, dass die deutsche Bevölkerung das Rot in hohem Maße mit der Sparkasse verbinde. Hiergegen steht die Argumentation der Santander Bank, nach der die Farben Blau und Rot ohnehin häufig von Banken verwendet werde, sodass Rot nicht in besonderer Weise mit der Sparkasse in Verbindung gebracht werde und keinen Markenschutz genießen könne.
Der Sparer mag es mit einem Kopfschütteln betrachten, wie die Banken bzw. Sparkassen ihr Geld- und damit ja wieder das Geld der Sparer!- in ein langwieriges Gerichtsverfahren investieren, um sich ihrer Lieblingsfarbe zu versichern. Neu sind derartige Verfahren natürlich nicht; auch im Falle eines Schweizer Schokoladenfabrikanten und eines deutschen Telekommunikationsunternehmens wurde bestimmt, dass die Signalfarben Lila bzw. Magenta Markenschutz genießen können.
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