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Es sollzuweilen vorkommen, dass sich bei längeren Strafverfahren mit vielen Prozesstagen die Prozessbeteiligten, die sich dann ja ständig sehen, auch persönlich besser kennenlernen. „Von irgendwelchen persönlichen Kontaktaufnahmen zu anderen Beteiligten nimmt man aber besser Abstand“, rät der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

 

Was war geschehen? In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg ging es um Körperverletzung im Rotlichtmilieu; den Angeklagten wird vorgeworfen, auf der Reeperbahn den Türsteher eines Nachtclubs angegriffen und verletzt zu haben. Nun hatte sich ein Schöffe (Laienrichter) offenbar in eine Verteidigerin etwas „verguckt“. Jedenfalls teilte er ihr nach einem Hauptverhandlungstag in einer Email unter anderem mit, dass er „bedaure, sich nach der Verhandlung gar nicht mehr von ihr habe verabschieden können“, und er „gerne die böse Staatsanwältin gehauen hätte“.

 

Leider fand die Angebetete diesen Annäherungsversuch so gar nicht romantisch. Sie verlas am folgenden Verhandlungstag die Email dem Gericht. Dies mag für den betroffenen Schöffen nun peinlich genug gewesen sein, doch zog es weit schlimmere Folgen nach sich: Das Gericht folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Schöffen wegen Befangenheit abzusetzen. Der Prozess muss nun vollständig neu aufgerollt werden; die Ergebnisse der bereits absolvierten Hauptverhandlungstage sind nicht mehr verwertbar.

 

Weit schlimmer für den Schöffen als die Blamage und den Verlust seines Amtes dürfte aber noch wiegen, dass ihm darüber hinaus auferlegt wurde, die bis dato angefallen Gerichtskosten sowie Honorare für die Verteidiger der vier Angeklagten zu tragen. Im Extremfall dürfte hier eine sechsstellige Summe auf ihn zukommen. Hier kann man wahrlich sagen, dass der Betroffene seine Liebe teuer bezahlen muss!

 

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