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Auch im Mai gibt es erneut rechtliche Neuerungen, welche man beachten muss. Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

Frauenquote für Unternehmen

Seit 1. Mai ist nun das „Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft. „Ab 2016 gibt es für börsennotierte Großunternehmen, welche mehr als 2.000 Mitarbeiter haben, eine Frauenquote. Hier müssen 30 % aller Plätze im Aufsichtsrat mit Frauen besetzt sein. Bei Neubesetzungen erhalten Frauen eine Bevorzugung, solange eine Quote von 30 % noch nicht erreicht ist.“, erklärt Cäsar-Preller.

Kleinere Firmen mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern können selbst bestimmen, welchen Frauenanteil sie für ihre Führungsriege haben wollen. Solche Zielvorgaben müssen sie auch veröffentlichen.

Immobilienanzeigen

Immobilienverkäufer müssen in ihren Anzeigen ab sofort bestimmte Angaben nennen. „Als Immobilienverkäufer muss man Baujahr seines Hauses, Energieträger der Heizung, Endenergiekennwert aus seinem Energieausweis sowie Art seines Ausweises angeben. Man sollte Kaufinteressenten spätestens bei einer Besichtigung einen Energieausweis vorlegen.“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Bei Verstößen können für Immobilienverkäufer Strafen von bis zu 15.000 € zukommen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller