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Hunde, Katzen, Meerschweinchen: Millionen deutscher Haushalte haben Vierbeiner als Mitbewohner. Ein trauriges Schicksal ereilt viele von ihnen, wenn die Anschaffung unüberlegt war und Hasso oder Miezi irgendwann ins Tierheim gegeben werden. Doch dort können sie auch aus anderen Gründen landen. Etwa, weil das Herrchen oder Frauchen sein Haustier nicht artgerecht hält und es ihm deshalb entzogen wird. Zu diesem Thema gab es im Wiesbadener Tierheim einen Vortrag von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, den Henriette Hackl, Vorsitzende des Wiesbadener Tierschutzvereins, erneut als Referenten gewinnen konnte.
Der Anwalt berichtete von einem Fall, in dem jemand sich eine Raubkatze gehalten hatte. Grundsätzlich ist in Deutschland aber die Haltung von Raubkatzen im Haus verboten: „Da kann jemand noch so gut mit ihnen umgehen können, die Haltung im Wohnhaus wird niemals artgerecht sein und sie sind einfach zu gefährlich“, so Cäsar-Preller.
In dem besagten Fall weigerte sich der Besitzer, den Beamten Eintritt in seine Wohnung zu verschaffen, er ließ sogar die Raubkatze auf die Ordnungshüter los, die dann erst einmal die Flucht ergreifen mussten – später aber zurückkehrten und das Tier mitnahmen. Soweit sollte man es natürlich nicht kommen lassen. Besser sei es, sich schon vor der Anschaffung beim Tierheim oder beim Veterinär-Amt erkundigen, ob es bei der Haltung eines Tieres Besonderheiten zu beachten gilt.
Lärm und Geruch
Meist seien Anzeigen und Beschwerden von Nachbarn der Grund für einen Besuch von Polizei und Ordnungsamt. Menschen, die sich durch das Haustier in ihrer Ruhe gestört fühlen – sei es durch ständiges Hundebellen oder Geruchsbelästigung. „Ich kann jedem nur raten, im Fall des Falles mit Beamten zu kooperieren und sie ins Haus zu lassen, wenn sie vorbeikommen.“ Sollte es dann tatsächlich einen Grund zur Beanstandung geben, käme man dann meist mit einer ersten Verwarnung davon. Solche Gründe können sein, dass das Tier einen verwahrlosten Eindruck macht, nicht artgerecht gehalten wird oder dass es um „Animalhording“ geht, also dem zwanghaften „Sammeln“ von Tieren auf zu kleinem Wohnraum. Wenn sich jedoch an der Situation nicht binnen einer angegebenen Frist nichts ändert, können die Beamten das Tier auch mitnehmen. Dagegen kann dann auch kein Einspruch eingelegt werden.
Die Tiere kommen dann zunächst ins Tierheim, bis gerichtlich geklärt ist, ob der Entzug rechtmäßig war. „Wir arbeiten sehr gut mit den Wiesbadener Behörden zusammen“, erklärte Henriette Hackl. Wenn ihrem Verein eine Beschwerde zu Ohren komme, versuche man aber zunächst, mit dem Halter ins Gespräch zu kommen: „Das hilft in vielen Fällen schon“, so Hackl.
Cäsar-Preller hat schon viele Klienten beraten, die von Nachbarn wegen ihrer Tiere angezeigt wurden und Rechtsbeistand gesucht haben. „Lärm ist das große Thema“, weiß der Experte. Ein Hunddarf in Deutschland abends nun mal nur bis 22 Uhr bellen, und das auch nicht länger als 30 Minuten am Stück. „Wenn mehrere Anwohner sich unabhängig voneinander über das Bellen beschweren, kann das schon ein Grund sein, dass jemand vom Amt vorbeischaut.“
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/13132673.htm
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller