Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hatte bereits davon berichtet: Aufgrund eines neuen Gesetzes ist es nun möglich, ein Gericht, das zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinzuweisen. Für den Fall, dass es auch hiernach nicht schneller geht, kann der Betroffene eine Geldsumme als Entschädigung verlangen. Hierdurch soll die teilweise unsäglich lange Dauer von Gerichtsprozessen in Deutschland, die die Verfahren für die Betroffenen zeit-, nerven- und kostenintensiv machen, im Interesse der Betroffenen reduziert werden.
Es erreichen uns nun erste Urteile zu diesem Themenkomplex. So hat unlängst das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass ein Gericht auch ohne ausdrückliches Vorbringen des Betroffenen die Verfahrensakten des Ausgangsprozesses beiziehen kann, um die Vorwürfe dahingehend prüfen zu können, dass die Verfahrensdauer zu lang gewesen wäre. Der Betroffene muss im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungslast nicht explizit darlegen, wie das Gericht hätte vorgehen müssen bzw. welche Handlungen es unterlassen hat. Vielmehr muss das für das Gericht verantwortliche Bundesland rechtfertigen, weshalb es zu den Verfahrensverzögerungen gekommen ist.
Die Entscheidung ist zu begrüßen, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Denn regelmäßig hat der Rechtssuchende ja gar keinen Einblick in die Vorgänge bei der Justiz. Die Anforderungen an die Erlangung eines Entschädigungsanspruchs dürfen daher nicht zu hoch angesetzt werden.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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