Die Stiftung Warentest hat 54 Angebote von Rechtsschutzversicherungen verglichen. Im Ergebnis waren 25 Vertragspakete mit „gut“ zu beurteilen, angeführt von DAS (Tarif Premium), HDI Direkt und HDI-Gerling (jeweils Tarif Rundum Sorglos) mit der Note 1,8. In der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest veröffentlichte die Stiftung Warentest ihre Ergebnisse.
Aber Rechtsschutzversicherungen helfen nicht bei jedem Streit. Zum Beispiel Scheidungskosten und Baurechtssachen werden in der Regel nicht übernommen. Aber inzwischen helfen immer mehr Rechtsschutzversicherungen, wenn es um Geldanlagestreitigkeiten geht.
Die getesteten Versicherungen zahlen z. B. bei einem gerichtlichen Streit mit dem Finanzamt, aber auch bei Kündigungen oder bei Streit um ein schlechtes Zeugnis. Beim Entzug des Führerscheins, springen ebenfalls alle ein. Bei Ärger nach einer Falschberatung bei einer Kapitalanlage muss jedoch oftmals genau im Kleingedruckten nachgeschaut werden. Bei vielen Versicherungen sind solche Auseinandersetzungen gar nicht oder nur bis zu Anlagesummen von beispielsweise 25.000 Euro versichert.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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