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Innerhalb weniger Wochen meldet wieder ein Schiff der Reederei Waller Insolvenz an. Wie das fondstelegramm berichtet, ist das Containerschiff  MS Lucia insolvent (Az.: 12 IN 88/13).  Erst Mitte März hatte das MS Finja der Reederei Waller das gleiche Schicksal ereilt.
Die Insolvenzen von Schiffsfonds setzen sich scheinbar unvermindert fort. Dennoch können geschädigte Anleger von Schiffsfonds durchaus noch Hoffnung haben, ihr eingesetztes Kapital zu retten. „Gerade bei Schiffsfonds besteht häufig die Möglichkeit, dass die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Denn in vielen Fällen  wurden die Anleger von Schiffsfonds nicht über das wirtschaftliche Risiko der Kapitalanlage, das auch den Totalverlust des Geldes bedeuten kann, aufgeklärt. „Ganz im Gegenteil: Unsere Erfahrung zeigt, dass  Schiffsfonds in vielen Fällen als besonders sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen wurden. Außerdem wurden die Anleger häufig nicht über die Provisionen, die an den Bankberater für die Vermittlung der Anlage fließen, aufgeklärt. Auch das begründet den Anspruch auf Schadensersatz. Die aktuelle Rechtsprechung ist da eindeutig. Auch wenn natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt“, so Cäsar-Preller.
Geschädigte Anleger von Schiffsfonds sollten sich zur Durchsetzung an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller