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Wie kann man Geld, Gold, Schmuckstücke, wichtige Dokumente oder Ähnliches besser schützen, indem man die Gegenstände in ein Bankschließfach sperrt? Wer so dachte, hatte die Rechnung ohne die „Tunnelräuber von Berlin“ gemacht, die Anfang 2013 in einem spektakulären Coup einen Tunnel bisin den Tresorraum einer Bankfiliale eindrangen, dort die Schließfächer der Kunden plünderten und ca. 10.000.000 € Beute machten. Gefasst sind die Räuber bis heute noch nicht. „Nun sieht es danach aus, dass die Bank die Geschädigten die Verluste nicht ersetzen wird“ , teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
Die Bank beruft sich hier darauf, dass der Inhalt eines Schließfaches standardmäßig nicht versichert sei, Nur wenn der Kunde gesonderten Versicherungsschutz wie zum Beispiel in Gestalt einer so genannten „Tresorinhaltspolice“ vereinbart hat, ist Wertersatz bei Verlusten möglich. Unter Umständen kann auch eine leistungsstarke Hausratsversicherung den Inhalt eines Bankschließfachs umfassen, wenn wiederum eine so genannte „Außenversicherung“ vereinbart ist. Die Entschädigungssummen sind aber dann oft begrenzt, und regelmäßig besteht auch für ins Schließfach eingelagertes Bargeld kein Versicherungsschutz.
Diese Rechtslage sollte die Kunden von Bankschließfächern in jedem Fall dazu veranlassen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und sich hierfür mit ihrer Bank oder Versicherung in Verbindung zu setzen. Spektakuläre Einbrüche wie der Tunnelraub sollten wohl auch in Zukunft nicht häufig vorkommen, doch der Vorfall zeigt, dass man sich nicht zu sicher sein darf, und nicht erst aus Schaden klug werden sollte.
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