Trotz einer Wohnungsgebäudeversicherung bleiben Hausbesitzer auf Schäden durch kaputte Regenwasserrohre sitzen. So entschied das Landgericht Coburg, Aktenzeichen 23 O 786/09.
Das Landgericht war der Ansicht, dass ein Regenrohr kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Die Versicherung muss Schäden, die durch den Bruch solcher Rohre entsteht, nicht bezahlen.
Nun bleibt der betroffene Hausbesitzer auf den Reparaturkosten von 8.700 Euro sitzen. An seinem Haus waren die Dachrinnen übergelaufen, woraufhin die beauftragten Handwerker feststellten, dass ein Regenabflussrohr auf dem Grundstück gebrochen war und instand gesetzt werden musste.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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