Ein Veranstalter muss den bereits bezahlten Reisepreis voll erstatten, wenn eine Reise wegen höherer Gewalt nicht angetreten werden kann, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies gilt auch, wenn Reisende den Ausgangsort z.B. einer Kreuzfahrt wergen höhere Gewalt nicht erreichen konnten, entschied der Bundesgerichtshof 2012.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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