Viele Schwangere möchten sich noch einmal einen erholsamen Urlaub gönnen bevor das Baby kommt. In welcher Verfassung man am Tag des Reiseantritts ist, kann man leider nicht vorher sehen. Kann eine Frau auf Grund vorzeitiger Wehen die Reise nicht antreten kann sie von der Reise zurücktreten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Treten während einer Schwangerschaft massive Komplikationen auf, muss eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung einer Reise übernehmen. Das gilt auch, wenn die Schwangerschaft bei der Reisebuchung schon bekannt war, entschied das Amtsgericht München (Az.: 224 C 32365/11).
In dem Fall hatte ein Ehepaar im Februar eine Reise gebucht, welche im Mai stattfinden sollte. Gleichzeitig hat das Ehepaar auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Frau bereist schwanger. Die Schwangerschaft verlief aber problemlos. Ende April kam es dann zu vorzeitigen Wehen, der behandelnde Arzt riet von der Reise ab. Daraufhin stornierte das Ehepaar die Reise und verlangte von der Versicherung die Stornokosten. Die Versicherung lehnte ab, da die Schwangerschaft schon bei Buchung der Reise bekannt war und nur eine schwerer Krankheit ein Versicherungsfall ist.
Das Amtsgericht gab dem Ehepaar jedoch Recht, weil die Schwangerschaft zunächst ohne Komplikationen verlaufen sei. Eine Schwangerschaft an sich sei keine Erkrankung. Erst das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft sei als solche zu werten.
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