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Reiserücktrittskostenversicherte mit einer Vorerkrankung haben es oft schwer, ihre Ansprüche durchzusetzen. Viele Reiserücktrittskosten-Versicherer übernehmen nämlich die Stornokosten nur dann, wenn die Krankheit des Versicherten unerwartet kam.
Nun wurde ein Versicherungsunternehmen jedoch vom Oberlandesgericht Koblenz verurteilt, Stornokosten in Höhe von knapp 6.100 Euro von einem Mann mit Bandscheibenvorfall zu übernehmen, obwohl dieser schon vor Buchung der Reise wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung war (Aktenzeichen: 10 U 613/09). Die Richter waren der Ansicht, dass der Bandscheibenvorfall selbst nicht absehbar gewesen sei. Wochenlange Rückenschmerzen ließen nicht unbedingt auf einen Bandscheibenvorfall schließen. Maßgeblich sei die Diagnose des Arztes, die dieser erst nach der Reisebuchung stellte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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