Verunglückt ein Reiter bei einem Reitunfall, obwohl ihm nicht erlaubt war, das Pferd zu reiten, haftet der Pferdehalter unter Umständen selbst. Der Reiter erlitt einen Oberkieferbruch, als er das Pferd des Reithallenbesitzers reiten wollte. Der Besitzer weigerte sich jedoch, Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu zahlen. Denn der Reiter sei ja ohne seine Einverständnis geritten und habe außerdem keinen Reithelm getragen.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Besitzer des Pferdes auch für Schäden haften muss, wenn sich jemand unbefugt dem Tier nähert.
Ob den Reiter eine Mitschuld trifft, muss geklärt werden.
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