Die Anleger sind dann erneut aufgefordert, über Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen. Diese wären mit erheblichen Einschnitten für die Anleger verbunden. Nach Unternehmensangaben sei dies zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten erforderlich. Nur dann sei ein Finanzinvestor zu einer Folgefinanzierung bereit. Nicht nur die finanzierenden Banken, sondern auch die Anleger müssten dann bereit sein, auf einen (großen) Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
Geplant ist, dass die Anleihegläubiger auf 40 Prozent ihrer Hauptforderung verzichten. Das entspricht 400 Euro je Teilschuldverschreibung. Ebenso sollen sie auf die am 26. November fällige Zinszahlung verzichten. Im Gegenzug soll eine Teilrückzahlung in Höhe von 350 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen. Der Nennwert der Anleihe würde sich dann auf 250 Euro reduzieren und die Laufzeit bis 2050 verlängert werden. Die Verzinsung soll dann auch bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt werden.
Der René Lezard Mode GmbH soll darüber hinaus auch die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe zum Nennwert von dann 250 Euro pro Teilschuldverschreibung ermöglicht werden. Dazu sind verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Verlusten für die Anleger vorgesehen.
Darüber hinaus rechnet das Unternehmen noch vor, dass eine mögliche Insolvenz für die Anleger noch teurer würde, da sie im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgingen. „Den Anlegern wird hier praktisch die Wahl zwischen Pest oder Cholera gelassen. Bevor sie sich darauf einlassen, können sie aber auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Neben den erheblichen Verlusten zu denen die Anleger freiwillig bereit sein sollen, kommt die lange Laufzeit der Anleihe als weiteres Risiko hinzu. „Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis 2050 ist zu befürchten, dass nicht mehr alle Anleger das Ende der Laufzeit überhaupt erleben werden“, so Rechtsanwältin Gaber. Finanzielle Vorsorge für das Alter sieht in jedem Fall anders aus. Daher rät Rechtsanwältin Gaber auch prüfen zu lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage nicht umfassend informiert wurden“, so Rechtsanwältin Gaber.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de>
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