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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1592/10) verurteilte eine Frau dazu, für zehn Jahre die gesetzliche Rente nachzuversteuern, die sie und ihr Mann nicht in der Steuererklärung angegeben hatten. Das Finanzgericht ging von Steuerhinterziehung aus, die erst nach zehn Jahren verjährt. Das Finanzamt kann alle Steuerbescheide von 1998 bis 2007 ändern.
In der Steuererklärung hatte die Frau als Beruf Frau fast durchgängig „Hausfrau“ angegeben. Erst im Telefonat mit dem Enkel erfuhr das Finanzamt 2008 von der Rente. Die Richter beurteilten die Information als neue Tatsache, die höhere Steuern auslöst und die Behörde zur Änderung der Steuerbescheide berechtigt.
Zudem habe das Paar die Steuer vorsätzlich hinterzogen. Die Anleitung zur Steuererklärung weise Rentner seit Jahren darauf hin, dass sie spezielle Anlagen ausfüllen müssen – früher die Anlagen KSO oder SO, inzwischen die Anlage R. Selbst als die Rentenbesteuerung 2005 verschärft und in allen Medien diskutiert wurde, habe das Paar seine Rente weiter verschwiegen. Ungünstig für das Ehepaar war auch, dass die beiden schon einmal Einnahmen aus Kapitalvermögen unvollständig angegeben hatten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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