Ein Gericht entschied, dass dem Mieter kleinere Reparaturkosten in der Wohnung übertragen werden können, solange sich diese im Rahmen halten.
Jedoch befand das Amtsgericht Bingen, dass eine Grenze von 120 Euro für die Mietwohnung unangemessen sei. Daher sei die Klausel im Mietvertrag unwirksam, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Ein Mieter und ein Vermieter stritten sich darum, wer für die vier kleineren Reparaturen die Kosten tragen soll. Der Gesamtbetrag betrug rund 320 Euro. Jedoch war im Mietvertrag eine Grenze von 120 Euro festgelegt. Dies ging den Richtern zu weit. Denn die übliche Obergrenze für Kleinreparaturen sei zwischen 75 und 100 Euro.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare