Das OLG Hamm erklärte kürzlich eine Klausel einer Rechtsschutzversicherung für unwirksam.
Versicherte, die für den Fall der Arbeitsunfähigkeit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatten mit dem Inhalt, dass diese die fälligen Kreditraten übernimmt, sahen sich oft einer Klausel gegenüber, dass die Leistung ausgeschlossen war, wenn das Arbeiten in einem anderen Beruf noch möglich ist.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: „In dem Fall des OLG Hamm ging es um eine ausgebildete Altenplegehelfern, die wegen Weichteilrheumas längere Zeit krankgeschrieben war. Das OLG urteilte, dass es einer kranken Person nicht zuzumuten sei, sich auf eine andere Tätigkeit verweisen zu lassen, die sie nie ausgeübt hat.“
Versicherte, deren Restschuldversicherung eine Zahlung abgelehnt hat, sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden.“ Sollten darüber hinaus noch weitere Schäden vorliegen, etwa wenn der Kreditvertrag gekündigt wurde, sind zusätzlich auch Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung denkbar“, rät Cäsar-Preller.
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