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Wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bei den Spesen betrügen, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen, auch wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen niedrigen Betrag handelt, teilt Joachim Cäsar-Preller (Rechtsanwalt) mit. Eine voran gegangene Abmahnung ist nicht erforderlich (Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenz.: 7 Ca 10541/09).
Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, da eine falsche Spesenabrechnung gegen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstößt
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller