Früh morgens und in der Nacht dürfen Rollläden geöffnet und geschlossen werden. Nachbarn müssen den damit verbunden Lärm hinnehmen. Jedoch sollten Mieter darauf achten, dass sie bei der Bedienung möglichst wenig Lärm verursachen, um Konflikte zu vermeiden.
Da man niemandem vorschreiben kann, wann er morgens aufstehen oder abends schlafen gehen soll, ist die Betätigung der Rollläden zu jeder Zeit gestattet, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Spricht der Vermieter eine Kündigung aus, weil sich die Nachbarn darüber beschweren, ist diese unbegründet. Jedoch kann der Mieter abgemahnt werden, wenn er willentlich viel Lärm verursacht.
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