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Bei Wittenberg, Sachsen-Anhalt, hat ein Rottweiler einen dreijährigen Jungen tot gebissen. Nach dpa-Informationen war das Kind bei einer 76 Jahre alten Frau zu Besuch, die den Hund in Pflege hatte. Um 19.26 Uhr wurden die Einsatzkräfte alarmiert. Als die Beamten kurz darauf eintrafen, attackierte der Rüde sie am Tor. Die Polizisten töteten das Tier mit mehreren Schüssen, um dem Notarzt den Weg zu dem Jungen frei zu machen. Das Kind lag bereits leblos auf dem Grundstück. Der Arzt stelle den Tod des kleinen Jungen fest.
Laut Polizei stammte der Junge nicht aus dem 900-Einwohnerdorf Zörnigall fünf Kilometer östlich von Wittenberg, wo das Unglück geschah. Er lebte im Landkreis Wittenberg. Es blieb zunächst offen, ob die 76-jährige seine Großmutter war. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
Auch ist noch unklar, wem der Rottweiler gehörte. Die 76-Jährige, die auf den Jungen aufpasste, hatte neben dem Rottweiler noch eine Boxerhündin zur Pflege. Den Boxer konnte sie noch selbst unter Kontrolle halten. 
Leider haben sich in der Vergangenheit solche Vorfälle gerade mit Rottweilern gehäuft. Tiere dieser Rasse gelten aber nicht grundsätzlich als Kampfhunde oder gefährliche Hunde.
Ein Gesetz regelt in Sachsen-Anhalt die Kriterien für die Gefährlichkeit seit März 2009. Demnach gilt ein Hund als gefährlich, wenn er sich – wie in diesem Fall – als bissig erwiesen oder in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat. Außerdem ist eine besondere Kampfbereitschaft des Tieres ein Kriterium.
Für die Haltung solcher Hunde gelten verschärfte Bestimmungen. Der Hund, der den kleinen Jungen tötete, war laut Polizei ein Kampfhund. Ob die Behörde das Tier jedoch auch tatsächlich als gefährlich eingestuft hätte, blieb unklar.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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