Der Bundesgerichtshof entschied, dass Passagiere einen Großteil des Reisepreises zurückerstattet bekommen, wenn bei einer Kreuzfahrt Landgänge ausfallen oder die Route massiv geändert wird.
Bei einer 14-tägigen Kreuzfahrt nach Nordeuropa kam eszu Abweichungen von den ursprünglichen Reiseplänen. Mehrere Landgänge entfielen und eine andere Fahrtroute wurde gewählt. Daraufhin brachen viele Reisende die Kreuzgfahrt ab. 40 Prozent wurde von der Reederei erstattet. Jedoch verlangten die Kläger weitere 40 Prozent sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Die Forderung wurde vom zuständigen Landgericht und dem Oberlandesgericht zurückgewiesen. Denn die Mängel seien durch die geleistete Zahlung abgegolten. Der BGH widersprach dem jedoch.
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