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Ein Ehepaar kam mehr als fünf Stunden zu spät mit dem Flieger an. Es wollte daraufhin einen finanziellen Ausgleich. Jedoch weigerte sich das Flugunternehmen.
Das Amtsgericht Frankfurt entschied, wenn sich eine Rückreise, z.B. aus dem Urlaub, wegen eines defekten Fliegers verspätet, können Fluggäste einen finanziellen Ausgleich beanspruchen. In einem bekannt gewordenen Urteil erhielten zwei Klägerinnen jeweils 400 Euro dafür. 
Das Flugunternehmen weigerte sich jedoch, den vorgesehenen Ausgleich gemäß der Fluggastrechteverordnung zu bezahlen, da es höhere Gewalt gewesen wäre. Das Gericht sah dies anders mit der Begründung, dass der entstandene Schaden im regulären Luftfahrtbetrieb durch die Nachlässigkeit eines Angestellten geschah.
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