Man sollte mit angesparten Rücklagen verantwortungsvoll umgehen. Ansonsten kann nämlich ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter entfallen, wie kürzlich vom Landessozialgericht Stuttgart geurteilt wurde (Az.: L 2 SO 2489/14). Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
Im aktuellen Fall betrieb eine Frau sowie spätere Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann ein Reformhaus. Nach einer Trennung verzichtete sie auf Trennungsunterhalt. Sie lebte fortan von Ersparnissen, wobei sie von 100.000 € monatlich wenigstens 2.200 € verbrauchte und ihre Rücklagen so innerhalb von knapp 4 Jahren komplett aufbrauchte. „Ihr Antrag auf Grundsicherung im Alter lehnte man ab, weil die Klägerin ihre Hilfebedürftigkeit selbst vorsätzlich, wenigstens aber grob fahrlässig, herbeigeführt habe. Von einer Grundsicherung im Alter sei sie somit ausgeschlossen.“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt.
Hiergegen klagte die Frau. Ihre Klage wiesen Richter vom Landessozialgericht Stuttgart aber ab. Die Frau hätte nach Meinung der Richter ihren Lebensstandard beim Verbrauchen ihrer Rücklagen anpassen und sorgsamer mit ihrem Ersparten umgehen müssen. Es sei kein verantwortungsvoller Umgang, wenn man sein Erspartes innerhalb weniger Jahre aufbrauche. Weil sie früher auch Unternehmerin war, hätte die Frau auch erkennen müssen, dass ihr Umgang mit ihren Rücklagen zu einer Sozialhilfebedürftigkeit führen müsse. Ein Anspruch auf Zahlung einer Grundsicherung im Alter bestehe somit nicht.
„Die Frau erhält nun Hilfe zum Lebensunterhalt, welche man aber zurückzahlen muss, spätestens die Erben bittet man später zur Kasse.“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Es empfiehlt sich also, stets sorgsam mit seinem Ersparten umzugehen.
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