Mit rot-weißem Klebeband weisen Parkhausbetreiber ausreichend auf Hindernisse hin, die einen Parkplatz im Parkhaus beengen. Das Amtsgericht Hannover entschied, dass Parkhausbetreiber dann nicht verantwortlich sind, wenn etwa eine Rückfahrkamera ein markiertes Hindernis nicht erkennt.
Ein Fall:
Ein Autofahrer klagte gegen einen Parkhausbetreiber, nachdem seine Frau im entsprechenden Parkhaus mit seinem Jaguar gegen eine gekennzeichnete Metallstrebe eines Lüftungsschachts gefahren war. Die Frau schaute die gesamte Zeit ausschließlich auf das Bild der Rückfahrkamera als sie Rückwärtseinparkte. Auf dem Bild war kein Hinweis angezeigt worden. Der Kläger argumentierte damit, dass es üblich sei, dass Fahrer von PKW´s Einparkhilfen benutzten. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 2027,51 €. Diese Summer forderte der Kläger vom Parkhausbesitzer zurück.
Ohne Erfolg! Das Amtsgericht Hannover wies diese als unbegründet zurück. Denn die rot-weiße Markierung sei im Parkhaus ausreichend hervorgehoben worden. Daher habe der Parkhausbetreiben keine Verkehrssicherungspflichten verletzt.
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