Anspruch auf Schadensersatz vom Versicherer haben Kunden mit einer Rürup-Rentenversicherung, die bei Vertragsschluss nicht die Voraussetzung für die steuerliche Förderung erfüllt hat. Eine Rürpu-Rente wäre auch nicht besonders attraktiv, wenn es die Förderung nicht gäbe.
Zurzeit holt eine Reihe von Versicherungen bei den Kunden die Zustimmung für geänderte Versicherungsbedingungen ein. Ohne diese Änderungen hätten sie das ab 2010 vorgeschriebene Zertifikat des Bundeszentralamts für Steuern nicht bekommen. Sind die Änderungen nachteilig für den Kunden, muss nach Ansicht von Experten der Versicherungsnehmer sie nicht gegen sich gelten lassen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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