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Erneut ist ein Unternehmen der deutschen Solarindustrie pleite. Die S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg meldete Insolvenz an. Gleiches gilt auch für die Tochterfirmen S.A.G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft und S.A.G. Technik GmbH. Von der Insolvenz betroffen sind auch die Zeichner der Unternehmensanleihen. Ihnen droht nun der Totalverlust ihres investierten Geldes. Die für den 16. Dezember fälligen Zinsen der Unternehmensanleihe 2010/2015 (ISIN DE00A1E84A4) konnten nicht gezahlt werden.
Die S.A.G. Solarstrom teilte mit, dass wichtige Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und anderen Gläubigern gescheitert seien. Ausstehende Forderungen und Projektverzögerungen hätten für eine Liquiditätslücke gesorgt, so dass nun Insolvenzantrag gestellt werden musste. Die Insolvenz solle in Eigenverwaltung durchgeführt werden, teilte das Unternehmen weiter mit. Gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter und unter enger Einbeziehung der Gläubiger solle in den kommenden drei Monaten ein tragfähiges Restrukturierungskonzept erarbeitet werden, so dass das Unternehmen fortgeführt werden könne.
Die S.A.G. Solarstrom AG gab zwei Unternehmensanleihen heraus. Neben der bereits oben erwähnten Anleihe mit einer Laufzeit bis 2015 und einem Zinssatz von 6,25 Prozent p.a. gibt es noch eine zweite Anleihe (ISIN DE000A1K053) mit einem Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis 2017. „Die Zeichner der Unternehmensanleihen müssen nun aufpassen, dass die angestrebte Sanierung des Unternehmens nicht überwiegend zu ihren Lasten geht. Es geht auch um ihr Geld“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Er empfiehlt sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen.  
Denn eine Garantie, dass die Restrukturierung erfolgreich verläuft, gibt es nicht. Ebenso sei es möglich, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung in eine geregelte Insolvenz übergehe, so Cäsar-Preller: „Auch darauf muss man vorbereitet sein.“ Denn die Zeiten für die Solarindustrie sind – auch durch die Konkurrenz aus China und Änderungen in der Förderung erneuerbaren Energien – weiter schwierig.
Daher sei es für die Anleihe-Zeichner ratsam, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. „Es können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen“, so Cäsar-Preller. So sei zum Beispiel zu prüfen, ob der Verkaufsprospekt korrekt ist und ob die Anlageberatung ordnungsgemäß abgelaufen ist. „Dazu gehört auch die Aufklärung über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind“, so Cäsar-Preller. Bei Fehlern im Verkaufsprospekt oder falscher Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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