Der Tanker MT Hellespont Tatina der Salamon AG wurde vom Amtsgericht Essen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 165 IN 91/13). Das berichtet das fondstelegramm.
Der Tanker wurde 1999 gebaut und 2004 in den Fonds eingebracht. Nachdem ein Chartervertrag ausgelaufen war, erhielten die Anleger 2011 keine Auszahlungen. Bis dahin hatten sie nach Unternehmensangaben 34 Prozent Ausschüttungen erhalten. Nun droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz der Totalverlust.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Denn möglicherweise wurden sie von ihrem Anlageberater fehlerhaft beraten, bevor sie ihre Investition tätigten. „So eine Falschberatung kommt leider immer wieder vor. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds“, sagt Cäsar-Preller.
Im Zuge des Beratungsgesprächs wurden die Anleger oftmals nicht über die Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds einhergehen, aufgeklärt. „Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Altersvorsorge beworben. Genau das sind sie aber nicht. Anteile an einem Schiffsfonds sind nichts anderes als eine unternehmerische Beteiligung mit allen verbundenen Risiken“, erklärt Cäsar-Preller.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionen, die an die Bankberater für die Vermittlung geflossen sind, informiert werden müssen. „Ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Backs unterblieben, rechtfertigt dies den Anspruch auf Schadensersatz. Die Rechtsprechung ist da inzwischen unmissverständlich“, erklärt der Jurist.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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