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Ist ein Kabelanschluss in einem Mietshaus vorhanden, muss der Vermieter trotzdem eine Satellitenantenne akzeptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hob somit ein Urteil des Amtsgerichts München auf. 
Ein Fall:
Der Richter am Amtsgericht München hatte eine turkmenische Familie verurteilt, ihre nicht genehmigte Satellitenschüssel wieder abzubauen. Ein Fernsehprogramm mit turkmenischer Sprache wollte die Familie aber unbedingt empfangen. Der Richter urteilte allerdings, dass turkmenisch keine eigenständige Sprache sei. Zudem würde es ausreichen, wenn der Empfang türkischsprachiger Programme möglich sei. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass ein solches Urteil die Informationsfreiheit verletze und hob das Urteil wieder auf. 
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