Bei Schäden, die durch ein Aquarium verursacht wurden, zahlt eine Privathaftpflichtversicherung nur bei plötzlich eintretenden Schadensfällen wie beispielsweise einem Wasserschaden durch den Bruch des Glases. Tritt jedoch aufgrund einer undichten Gummidichtung der Pumpe Wasser aus dem Aquarium, das sich unter dem Teppichboden auf dem Parkettboden sammelt und zu einem Schaden führt, muss dies allmählich eingetreten sein. Ein solcher Vorgang ist in der Mietwohnung durch die Privathaftpflichtversicherung des Aquarianers nicht versichert.
In einem vor dem Amtsgericht Mainz, Aktenzeichen 82 C 296/98, verhandelten Fall hatte sich das Holz auf dem Fußboden bereits schwarz gefärbt, was ein klares Indiz dafür war, dass es sich um keinen plötzlichen Schadensfall handelte. Ein versiegelter Boden, der in vielen Hauhalten feucht gewischt wird, kann nur allmählich, wenn längere Zeit Wasser auf einem Fleck steht, zu einer Schwarzfärbung führen. In diesem Fall musste der Aquarienbesitzer selbst für den Schaden
aufkommen.
aufkommen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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