Man sollte im Herbst lieber darauf achten, wo man sein Auto abstellt. Denn wenn man zufällig unter einer Kastanie geparkt hat und herabfallende Früchte hinterlassen auf dem Auto Dellen oder Beulen, ist man als Halter selber zuständig. So entschied das Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 9 U 219/08.
Anders als bei herabfallenden morschen Ästen ist der Besitzer des Baumes nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte trägt. Als „allgemeines Lebensrisiko“ wird es bezeichnet, wenn Eicheln und Kastanien im Herbst herabfallen und eventuell Schäden anrichten. Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seinen Baum total zurückschneiden. Dies halten die Gerichte aber nicht für zumutbar, und darüber hinaus ist es aus naturschützerischen und ökologischen Gründen natürlich auch nicht wünschenswert.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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