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Das Schloss an der Wohnungstür ist kaputt, der Balkon bröckelt und die Stufen im Treppenhaus haben abgebrochene Kanten. Bei solchen Schäden an Eigentumswohnungen ist oft nicht ganz klar, wer für den Schaden aufkommen muss. Der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft?
Im Jahr 2012 entdeckte eine Frau neben ihrer Balkontür einen Wasserschaden. An der Wand hatten sich bereits Feuchtigkeitsflecken gebildet, die Risse hervorbrachten. Nachdem einige Handwerker und Gutachter den Schaden bewertet hatten, wurde schließlich die Ursache festgestellt: Unter den Balkonfliesen wird der Estrich durch eine Folie vor Feuchtigkeit geschützt. Diese Folie war jedoch undicht geworden und das Wasser konnte in die Wand laufen.
Die Frau wusste, dass es in einem Gebäude Teile gibt, für die die Gemeinschaftskasse der Eigentümer aufkommt. Jedoch muss sie für Instandsetzungsarbeiten in ihrer Wohnung selbst aufkommen. Wer zahlt denn nun aber? Nach langer Recherche wurde klar, dass sie Eigentümergemeinschaft für den Schaden gemeinsam aufkommen muss. Die Angelegenheit hat über ein Jahr angedauert, bis sie geklärt war.
„So etwas dauert oft so lange.“, klärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller auf. „Es kommt hier sehr oft auf den Einzelfall an. Wofür genau die Eigentümer selbst verantwortlich sind und wofür nicht.“ Die Rechtssprechung wird variiert hier häufig, da zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum entschieden werden muss. Das ist von Haus zu Haus anders.
In der sogenannten „Teilungserklärung“ wird aufgelistet, was Gemeinschaftseigentum ist und was Sondereigentum ist. „Das ist allerdings sehr schwierig zu bestimmt. Mittlerweile sind diese Teilungserklärungen sehr lang und schwierig zu deuten.“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. In der Regel sind immer die Dinge Gemeinschaftseigentum, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes zuständig sind. Zum Beispiel Wände, Decken oder auch das Dach. Sondereigentum sind zum Beispiel Tapeten oder Böden. Um eine klare Entscheidung zu bekommen, hilft oft nur der Rechtsweg. Dann wird im Einzelfall geklärt, wer für welchen Schaden aufkommen muss. 
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