Wenn Mieter in einer Mietwohnung einen Schaden verursachen, müssen sie diesen ersetzen. Diese Entscheidung traf das Amtsgericht in Gießen im Zuge der Klage einer Vermieterin gegen ihre Mieter auf den Ersatz der Renovierungskosten, nachdem diese in ihrer Mietwohnung den Versuch unternommen hatten, eine Abflussverstopfung zu beseitigen und dabei für einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung gesorgt hatten. Die Mieter gaben im Prozess an, dass die Verwendung einer Handpumpe nicht als unsachgemäß oder schuldhaft gewertet werden könne. Die Vermieterin war demgegenüber der Meinung, dass die Mieter mit der Handpumpe zu hohen Druck verursacht hatten. Letzterem Vortrag folgte das Gericht.
Das Amtsgericht in Gießen traf daraufhin die Entscheidung, dass Mieter, die bei Reparaturversuchen schuldhaft einen Schaden verursachen, für diesen haftbar gemacht werden können.
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