Teuer werden kann es für einen Hundebesitzer, wenn z. B. Bellos Pfützen den Parkett-Fußboden in der Mietwohnung durch Flecken ruiniert haben. Denn beim Auszug müssen die Mieter für solche Schäden zahlen.
In dem vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall (Aktenzeichen: 9 U 179/09) nützte einer Hundhalterin auch ihre private Haftpflichtversicherung nichts. Diese schließt nämlich alle Schäden aus, die mit der Haltung eines Hundes zusammenhängen. Das Gericht befand, dass es an dieser Vertragsklausel auch nichts zu beanstanden gäbe.
Es gibt aber viele Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die auch bei solchen Mietsachschäden eintreten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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