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Wenn der Bankkunde auf gefälschten Internetseiten mehrere Transaktionsnummern (Tan) für sein Onlinekonto eingibt und so Betrügern den Zugriff ermöglicht, muss eine Bank nicht dafür einstehen.  Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt. (Az. XI ZR 96/11). Den Verlust von 5000 Euro muss ein Kunde der Sparda-Bank West selbst tragen. Der Mann glaubte, die Tan auf der Internetseite seiner Bank einzugeben. Es stellte sich später heraus, dass ein Schadprogramm ihn auf eine gefälschte Seite geführt hatte. Die Bank hatte vor solchen Betrügern zuvor gewarnt.
Tipp: Ihre Bank wird Sie nie auffordern, mehr als eine Tan einzugeben. Begrenzen Sie das Risiko durch ein Limit für den Überweisungsbetrag.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller